FAQ



Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung , ein großes Handtuch sowie – falls vorhanden – relevante Arztbriefe oder Befunde mit.

Muss ich eine Zuzahlung leisten ?

Bei einer Behandlung mit einer gesetzlichen Heilmittelverordnung fällt für gesetzlich Versicherte ab dem 18.Lebensjahr in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 Euro je Verordnung sowie 10% der Behandlungskosten.

Beispiel: 6 x Krankengymnastik = 27,76 Euro

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Eine physiotherapeutische Verordnung sollte in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Nach Beginn der Behandlung müssen sie Termine regelmäßig stattfinden.

Sollte die Behandlung aus bestimmten Gründen unterbrochen werden, sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam, wie die Behandlung fortgeführt werden kann.

Was passiert, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns so früh wie möglich abzusagen. Mindestens 24 Stunden vorher.
Bitte beachten Sie , dass kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine unter Umständen privat in Rechnung gestellt werden können, da sie reservierte Behandlungszeit so kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann.

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung zur Physiotherapie kommen?

Ja. Als Praxis für Physiotherapie und sektorale Heilpraktik können wir auch ohne vorherige ärztliche Verordnung behandeln. Diese Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung.





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